AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag

der DRESCHER Incoming & Tourismus GmbH / Hotel Suitess

I.Geltungsbereich

1.Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern und/oder Apartments zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.

2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen, als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung der DRESCHER Incoming & Tourismus GmbH in Textform, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

3.Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

II.Vertragsabschluss, -partner

1.Mit seiner Anmeldung (schriftlich oder mündlich) bietet der Kunde der Firma DRESCHER Incoming & Tourismus GmbH den Abschluss eines Beherbergungsvertrages verbindlich an. Der Kunde ist an dieses Angebot 4 Tage gebunden.

2.Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die DRESCHER Incoming & Tourismus GmbH zustande. Der DRESCHER Incoming & Tourismus GmbH steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.

3.Vertragspartner sind die DRESCHER Incoming & Tourismus GmbH und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er der DRESCHER Incoming & Tourismus GmbH gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern der DRESCHER Incoming & Tourismus GmbH eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

III.Leistungen, Preise, Zahlung, Sicherheitsleistung, Aufrechnung

1.Die DRESCHER Incoming & Tourismus GmbH ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereit zu halten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

2.Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise der DRESCHER Incoming & Tourismus GmbH zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der DRESCHER Incoming & Tourismus GmbH an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein.

3.Die DRESCHER Incoming & Tourismus GmbH kann die Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der DRESCHER Incoming & Tourismus GmbH oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und / oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.

4.Die Bezahlung aller gebuchten Leistungen erfolgt vor Ort, spätestens bei Abreise und kann in Bar, per EC- bzw. Kreditkarte (Visa, Mastercard, American Express, Diner und JCB) erfolgen. Eine andere Zahlungsart und eine andere Fälligkeit muss zwischen den Parteien schriftlich vereinbart werden.

5.Ausgenommen von dieser Regelung sind Eintrittskarten, gebuchte Engagements sowie etwaige Sonderleistungen. Eintrittskarten, gebuchte Engagements sowie Sonderleistungen sind nach Zusendung der entsprechenden Rechnung innerhalb von 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar.

6.Die DRESCHER Incoming & Tourismus GmbH ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemesseneVorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.

7.In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist die DRESCHER Incoming & Tourismus GmbH berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zum Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer III.6. oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

8.Die DRESCHER Incoming & Tourismus GmbH ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer III.6. fürbestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 6 und/oder 7 geleistet wurde.

9.Der Kunde kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen. Der Aufrechnungsausschluss greift nicht, soweit Mängelgewährleistungsrechte des Kunden betroffen sind.

IV.Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen der DRESCHER Incoming & Tourismus GmbH

1.Ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht auch bei Vorliegen eines Fernabsatzvertrages aufgrund der Ausnahmeregelung in § 312 b Abs. 2 Ziffer 6 BGB nicht.

2.Dem Kunden wird das Recht eingeräumt, bei der flexiblen Rate, bis zu 2 Tagen vor Anreisedatum 18:00 Uhr kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten (Stornierung). Die Stornierung muss schriftlich erfolgen. Bei einer Stornierung bis zu 2 Tagen vor Anreisedatum werden weder Zahlungs- noch Schadenersatzansprüche der DRESCHER Incoming & Tourismus GmbH ausgelöst. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis 2 Tage vor Anreisedatum sein Recht zum Rücktritt gegenüber der DRESCHER Incoming & Tourismus GmbH schriftlich ausübt. Für andere Raten und Pauschalen gelten gesonderte Rücktittsregelungen.

3.Bei späterer Stornierung und für den Fall vom Kunden nicht in Anspruch genommener Zimmern hat die DRESCHER Incoming & Tourismus GmbH die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen auf die vertraglich vereinbarte Vergütung anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann die DRESCHER Incoming & Tourismus GmbH die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen der DRESCHER Incoming & Tourismus GmbH pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 80 % des vertraglich vereinbarten Preises zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

4.Ziffer IV.2. und IV.3. gilt nicht für Gruppenreservierungen und Reservierungen von gewerblichen Reiseveranstaltern. In diesem Falle richtet sich die Höhe der Rücktrittspauschale nach individueller Vereinbarung unmittelbar bei der Buchung. Als Gruppenreservierung wird eine Reservierung für 14 Kunden und mehr angesehen. Gewerbliche Veranstalter sind Unternehmer, zu deren gewerblicher Tätigkeit die Veranstaltung und Organisation von Reisen gehört.

V.Rücktritt der DRESCHER Incoming & Tourismus GmbH

1.Soweit vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist die DRESCHER Incoming & Tourismus GmbH in diesem Zeitraum ihrerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden zu den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

2.Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer III.6. und/oder Ziffer III.7. verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3.Ferner ist die DRESCHER Incoming & Tourismus GmbH berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls -höhere Gewalt oder andere, von der DRESCHER Incoming & Tourismus GmbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung -des Vertrages unmöglich machen -Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z. B. zur Person des Kunden oder zum Zweck seines Aufenthalts, gebucht werden; -die DRESCHER Incoming & Tourismus GmbH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahmeder Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der DRESCHER Incoming & Tourismus GmbH in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. dem Organisations-bereich des Hotels zuzuordnen ist; -der Zweck bzw. der Annahme des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist, -ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer I. Nr. 2 vorliegt -trotz Abmahnung eine Ruhestörung durch den Kunden erfolgt, -der Kunde sich trotz Abmahnung gegenüber Angestellten bzw. Mitarbeitern der DRESCHER Incoming & Tourismus GmbH und / oder Gästen unakzeptabel, insbesondere beleidigend verhält.

4.Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.

VI.Zimmerbereitstellung /-übergabe und Bereitstellung / Rückgabe

1.Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, die DRESCHER Incoming & Tourismus GmbH hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich bestätigt.

2.Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Eine spätere Ankunftszeit als 23.00Uhr muss schriftlich oder mündlich mitgeteilt werden.

3.Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der DRESCHER Incoming & Tourismus GmbH spätestens 12:00 Uhrgeräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die DRESCHER Incoming & Tourismus GmbH aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung einen entsprechenden Aufpreis verlangen, dieser richtet sich nach der zuvor vereinbarten Zimmerrate. Vertragliche Ansprüche werden hierdurch nicht begründet. Dem Kunden steht es frei, nachzuweisen, dass der DRESCHER Incoming & Tourismus GmbH kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

VII.Haftung des Hotels, Verjährung

1.Die DRESCHER Incoming & Tourismus GmbH haftet für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die DRESCHER Incoming & Tourismus GmbH die Pflichtverletzung zu vertreten hat; sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der DRESCHER Incoming & Tourismus GmbH beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der DRESCHER Incoming & Tourismus GmbH beruhen. Einer Pflichtverletzung der DRESCHER Incoming & Tourismus GmbH steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der DRESCHER Incoming & Tourismus GmbH auftreten, wird die DRESCHER Incoming & Tourismus GmbH bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht ein.

2.Für eingebrachte Sachen haftet die DRESCHER Incoming & Tourismus GmbH dem Kunden nach den gesetzlichenBestimmungen des § 701 ff. BGB. Danach ist die Haftung beschränkt auf das 100fache des Beherbergungspreises für einen Tag, jedoch höchstens € 3.500,00 – und abweichend für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten höchstens bis zu € 800,00. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von € 5.000,00 im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Die DRESCHER Incoming & Tourismus GmbH empfiehlt, von dieser MöglichkeitGebrauch zu machen.

3.Soweit dem Kunden ein Stellplatz oder ein Parkplatz, auch gegen Entgelt zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet die DRESCHER Incoming & Tourismus GmbH nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für den Ausschluss der Schadenersatzansprüche des Kunden gilt die Regelung der vorstehenden Ziffer VII.1 Sätze 2 bis 4 entsprechend.

4.Weckaufträge werden von der DRESCHER Incoming & Tourismus GmbH mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadenersatzansprüche werden ausgeschlossen, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der DRESCHER Incoming & Tourismus GmbH oder deren gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen.

5.Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Die DRESCHER Incoming & Tourismus GmbH übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendungderselben sowie auf Anfrage auch für Fundsachen. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der DRESCHER Incoming & Tourismus GmbH oder deren gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen. Die DRESCHER Incoming & Tourismus GmbH ist berechtigt, nach spätestens einmonatiger Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr die vorbezeichneten Sachen dem lokalen Fundbüro zu übergeben.

6.Schadenersatzansprüche des Kunden verjähren spätestens zwei Jahre von dem Zeitpunkt, in welchem der Gast Kenntnis von dem Schaden erlangt bzw. ohne Rücksicht auf diese Kenntnis spätestens nach drei Jahren vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an. Dies gilt nicht für die Haftung von Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der DRESCHER Incoming & Tourismus GmbH, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

VIII.Raucherklausel

1.In allen Zimmern und Apartments ist das Rauchen verboten.

2.Verstößt ein Kunde gegen das Rauchverbot, ist er verpflichtet, die Kosten für sämtliche Reinigungsmaßnahmen (u.a. Reinigung sämtlicher Gegenstände und Textilien durch eine Fremdfirma) zu zahlen und für entstandene Schäden Schadenersatz zu leisten. Der DRESCHER Incoming & Tourismus GmbH entstandene Mietausfall ist ebenfalls vom Kunden zu tragen. Dieser Anspruch der DRESCHER Incoming & Tourismus GmbH wird mit € 250,00 pauschaliert. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die vereinbarte Pauschale.

IX.Schlussbestimmungen

1.Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. Zur Wahrung der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmten Schriftformerfordernissen genügt auch die Abgabe der entsprechenden Erklärung per Telefax oder E-Mail.

2.Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der DRESCHER Incoming & Tourismus GmbH.

3.Ausschließlicher Gerichtstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist – wenn der Vertragspartner der DRESCHER Incoming & Tourismus GmbH Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist - der Sitz der DRESCHER Incoming & Tourismus GmbH. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtstand der gesellschaftsrechtliche Sitz der DRESCHER Incoming & Tourismus GmbH.

4.Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

5.Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts.

Stand April 2015